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Datum: 12.08.2025

Aktenzeichen: 15 Sa 57/24

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 06.11.2024 - 11 Ca 2279/24 - wird unter Zurückweisung ihres Fristverlängerungsantrags sowie unter Zurückweisung ihres Wiedereinsetzungsantrags als unzulässig verworfen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3. Die Revision wird zugelassen.