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Datum: 09.05.2025

Aktenzeichen: 9 Sa 19/25

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 15.01.2025, Az. 14 Ca 153/24, abgeändert und die Klage abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.